UNTERSTÜTZER
Norbert Geis, MdB

Das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzellen, unabhängig davon, ob sich die Verschmelzung in der natürlichen Begegnung von Mann und Frau ereignet oder ob sie im Reagenzglas künstlich herbeigeführt wird. Die Technizität des Vorganges ändert nichts am Ergebnis: In beiden Fällen beginnt das menschliche Leben mit der Vereinigung von Ei- und Samenzellen und steht unter dem Schutz der Verfassung.
Im ersten Urteil zum Abtreibungsrecht vom 25.02.1975 stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass der Schutz der Verfassung dort gilt, „wo menschliches Leben existiert“. Von Anfang an, so stellt das Verfassungsgericht fest, kommt dem Menschen Würde zu. Dies, weil er Mensch ist, unabhängig davon, ob er sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst auch wahren kann. Die Wahrung der Würde des Menschen heißt, dass der Mensch im innersten Kern seines Wesens unantastbar und unverfügbar ist. Der Mensch kann nicht als Sache behandelt werden.
Die PID hat aber keinen anderen Sinn und Zweck, als die „schlechten Embryonen“ von den „guten“ zu trennen und sie dann zu vernichten. Weil ein Embryo aber ein Mensch am Beginn seines Lebens ist, hat er das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt für den Menschen von Anfang bis zu seinem Ende. Die Aufgabe des Staates ist es, das Leben – unabhängig vom Status des Menschen – von Anfang bis zum Ende zu schützen. Deswegen muss die PID verboten werden.
IM PORTRAIT

Norbert Geis, MdB
Norbert Geis, geboren 1939 in Großwallstadt, ist Mitglied des Deutschen Bundestags. Der CSU-Politiker gehört auch dem Ältestenrat des Parlaments an.
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